AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Oktober 2009


Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteiischer Wahrnehmung den Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gepflogenheiten unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/ und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs.

§ 1
An Maklerprovision einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer sind zu zahlen:
Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis. Die Höhe der zu zahlenden Provision richtet sich auch Standort / Bundesland des Objektes, d.h. es gelten die von den Landesverbänden Ring Deutscher Makler ( RDM ) Stand 1993 ermittelten ortsüblichen Provisionssätze. Grundsätzlich ist immer die im Angebot ausgewiesene Provision zu zahlen.

§ 2
Die Maklerprovision einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer ist bei gewerblichen Anmietungen zu zahlen:
Bei Miet- und Pachtverträgen, unabhängig von eventuell vereinbarter geringerer Vertragsdauer als fünf Jahre und bis zu fünf Jahren beträgt die Maklerprovision 2,32 Monatsmieten. Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten Geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer.

§ 3
Die in den §§ 1 und 2 genannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt unserer Provisionsrechnung gültig ist.

§ 4
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb 7 Tagen nach Vertragsabschluss.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer abzulösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
Sofern aufgrund unseres Nachweise- oder Vermittlungstätigkeit, die Parteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
Die Weitergabe der Angebotsdaten an Dritte ist nicht zulässig und macht sie in voller Höhe (Käufer/Mieter- und Verkäufer- / Vermieterprovision) provisionspflichtig, wenn es dadurch zu einem Vertragsabschluss kommt.
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

§ 5
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

§ 6
Wir haben einen Anspruch auf Maklerprovision, wenn an Stelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, dass in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorkaufsrechtes.

§ 7
Abweichungen von unseren „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte Ihnen unser Verkaufs- Vermittlungsangebot bereits bekannt sein, weisen Sie uns dies bitte unter Angaben der Quelle innerhalb 3 Tage schriftlich nach.

§ 8
Die im Angebot enthaltenen Angaben stammen vom Eigentümer und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Eventuelle Zusicherungen und Eigenschaften des Kaufobjektes erfordern der Schriftform und müssen im notariellen Kaufvertrag festgelegt sein. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

§ 9
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art.14 der EU Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/EU-SDGVO

§ 10
Gerichtsstand ist Mannheim

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